Fakultät für Biologie
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Mutterschutz / Elternzeit / Pflege

Mutterschutz

  • Bitte teilen Sie eine Schwangerschaft möglichst frühzeitig mit und geben hierzu eine Kopie des Mutterpasses oder eine ärztliche Bescheinigung, die den voraussichtlichen Entbindungstermin bestätigt, bei Ihrer Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle ab.
  • Die Mutterschutzzeiten betragen im Regelfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Sollte aus ärztlicher Sicht die Beschäftigung bereits früher eingeschränkt oder untersagt werden müssen, legen Sie bitte ein entsprechendes ärztliches Attest unverzüglich bei Ihrer Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle vor.
  • Bitte lassen Sie uns nach der Entbindung möglichst bald eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes zukommen.

Elternzeit

  • Anspruch auf Elternzeit besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
  • Mit Zustimmung der Dienststelle ist eine Übertragung von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes möglich.
  • Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche möglich.

Beantragung

  • Für die Beantragung der Elternzeit senden Sie bitte den Antrag auf Gewährung von Elternzeit bis spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit an die Geschäftsstelle und legen dem Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei. Für weitere Informationen können Sie die Kolleginnen der Geschäftsstelle gerne direkt kontaktieren.

Elterngeld

Pflege Angehöriger

  • Für Beschäftigte, die nahe Angehörige zu Hause pflege, bestehen verschiedene Möglichkeiten der kurz- oder längerfristigen Freistellung.
  • Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle.