Fakultät für Biologie
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BMBF

Zuwendungen des Bundes

  • Die Kolleginnen und Kollegen des Teams Nationale Förderprogramme der Zentralen Universitätsverwaltung bieten Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von BMBF-Projekten. Den Kontakt stellen wir bei Interesse gerne für Sie her.
  • Nach Bewilligung des Projektes werden durch die Geschäftsstelle die Drittmittelanzeige sowie die Verpflichtungserklärung erstellt und an das Drittmittelreferat der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet.
  • Ferner bitten wir Sie, alle an der Durchführung des Drittmittelvorhabens Beteiligten auf Seiten der LMU jeweils eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen und diese in der Geschäftsstelle vorzulegen.

Projektabwicklung

  • Die finanzielle Abwicklung Ihres Vorhabens erfolgt durch die Geschäftsstelle, insbesondere
    • Einrichten einer Anordnungsstelle,
    • Erstellen von Zahlungsanforderungen und Verwendungsnachweisen,
    • Finanzielle Abwicklung, Finanzübersichten sowie Kontoauszüge,
    • Finanzieller Abschluss.
  • Bitte beachten Sie bei der Durchführung des Vorhabens neben den allgemeinen, haushaltsrechtlichen Bestimmungen wie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den Regelungen zu Rechnungswesen und Mittelbewirtschaftung insbesondere
    • den Zuwendungsbescheid des Bundes oder eines beauftragten Projektträgers (PT),
    • die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung,
    • die besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Aufgabenbasis,
    • den dem Zuwendungsbescheid zu Grunde liegenden Antrag sowie
    • die maßgeblichen Förderrichtlinien des Drittmittelgebers.
  • Mit dem Projekt kann grundsätzlich begonnen werden, sobald der Zuwendungsbescheid des Bundes eingegangen ist.
  • Für weitere Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin der Geschäftsstelle.